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   OLG Koblenz, 16.06.1977 - 1 Ss 227/77   

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https://dejure.org/1977,3633
OLG Koblenz, 16.06.1977 - 1 Ss 227/77 (https://dejure.org/1977,3633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.1977 - 1 Ss 227/77 (https://dejure.org/1977,3633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 1977 - 1 Ss 227/77 (https://dejure.org/1977,3633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Strafklageverbrauchs; Sexuelle Nötigung in Tatmehrheit mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG); Vorliegen einer Handlung i.S.d. § 264 Strafprozessordnung (StPO) bei mehreren in Tatmehrheit zueinander stehenden Taten; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 716
  • MDR 1978, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1977 - 1 Ss 227/77
    Dies ist sie dann, wenn sie zu demselben geschichtlichen Vorgang wie diese Verfehlung im Sinne des § 264 StPO gehört (vgl. BGHSt 13, 21, 22) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] .

    Daß mehrere sachlich-rechtliche in Tatmehrheit zueinander stehende Taten dennoch verfahrensrechtlich nur eine Handlung im Sinne des § 264 StPO sein können, ist in der Rechtsprechung und Literatur unstreitig (vgl. dazu BGHSt 13, 21, 25) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] .

    Diese notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] ; 23, 141 ff [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69] ),.

    Als der Angeklagte sich zur Gewalttat entschloß und seinen Kraftwagen anhielt, stand er vor einer völlig neuen Situation, die sich von dem vorangegangenen Geschehen deutlich durch die Andersartigkeit des Verhaltens, des bedrohten Rechtsguts und des Unrechtsgehalts der Tat unterschied (BGHSt 13, 21, 26).

    Die getrennte Aburteilung der beiden Beschuldigungen kann daher bei natürlicher Betrachtung auch nicht als Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden werden (BGHSt 13, 21, 26) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] , zumal auch nach den Feststellungen der Strafkammer eine durch die Trunkenheit bedingte Enthemmung des Angeklagten nicht als Ursache für die von ihm begangene sexuelle Nötigung anzusehen ist.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1977 - 1 Ss 227/77
    Damit hat er diese Tat nur gelegentlich der Trunkenheitsfahrt, einem Dauerdelikt begangen, so daß Tatmehrheit anzunehmen ist (BGH in NJW 1952, 795 und BGHSt 23, 141, 149 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] ; Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl., vor § 52 Rdn. 90 und § 52 Rdn. 13; Dreher, StGB, 37 Aufl. vor § 52 Rdn. 12; Lackner, StGB, 11. Aufl., vor § 52 Anm. IV, 1).

    Diese notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] ; 23, 141 ff [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69] ),.

    Die sexuelle Nötigung ist gegenüber der Dauerordnungswidrigkeit rechtlich einem so hohen Maße mehr zu mißbilligen, daß die Annahme, bei beider, handele es sich um dieselbe verfahrensrechtliche Tat, "eine Umkehrung der sittlichen Bewertung der in Betracht kommenden Tatbestände bedeuten und der natürlichen Betrachtung sowie dem Grundsatz gerechter Gesetzesauslegung widersprechen" würde (BGH in VRS 8, 49, 50; 24, 41, 46, 47und BGHSt 23, 141, 149) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68] .

  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1977 - 1 Ss 227/77
    Diese notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] ; 23, 141 ff [BGH 29.10.1969 - 2 StR 57/69] ),.
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